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   OLG Bamberg, 26.07.2022 - 10 U 140/21   

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https://dejure.org/2022,35594
OLG Bamberg, 26.07.2022 - 10 U 140/21 (https://dejure.org/2022,35594)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.07.2022 - 10 U 140/21 (https://dejure.org/2022,35594)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. Juli 2022 - 10 U 140/21 (https://dejure.org/2022,35594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 826
    Darlegungslast bei Geltendmachung von Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Darlegungslast bei Geltendmachung von Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Aschaffenburg, 30.09.2021 - 13 O 412/20

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Dieselfahrzeugs mit

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.07.2022 - 10 U 140/21
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 30.09.2021, Aktenzeichen 13 O 412/20, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 30.09.2021, Aktenzeichen 13 O 412/20, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.07.2022 - 10 U 140/21
    Danach sollen den Gerichten und den Berufungsgerichten, die nach Veröffentlichung der Schlussanträge des Generalanwalts in dieser Rechtssache nunmehr auch aus Gründen der Gewähr effektiven Rechtsschutzes die vor ihnen eröffnete Tatsacheninstanz nicht schließen, sondern die Entscheidung des Gerichtshofs abwarten werden (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2022 - 4 W 4/22, juris Rn. 42 ff.), durch die auf den 21.11.2022 terminierte mündliche Verhandlung in der Sache (Az. VIa ZR 335/21) so bald als möglich im Anschluss an eine Entscheidung des Gerichtshofs höchstrichterliche Leitlinien an die Hand gegeben werden.
  • BGH, 10.02.2022 - III ZR 87/21

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland im sog. Diesel-Skandal für eine

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.07.2022 - 10 U 140/21
    Es entspricht der - für den Senat verbindlichen - höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die von der Klagepartei genannten Vorschriften keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind und nur die nationalen Gerichte berufen und in der Lage sind, die betreffenden EU-Vorschriften unter das Konzept einer drittschützenden Norm zu subsumieren (BGH, Beschluss vom 04.05.2022, VII ZR 656/21, BeckRS 2022, 11994 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 10.02.2022, III ZR 87/21, NVwZ 2022, 896 Rn. 12 ff., 17).
  • BGH, 04.05.2022 - VII ZR 656/21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (hier: Einordnung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.07.2022 - 10 U 140/21
    Es entspricht der - für den Senat verbindlichen - höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die von der Klagepartei genannten Vorschriften keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind und nur die nationalen Gerichte berufen und in der Lage sind, die betreffenden EU-Vorschriften unter das Konzept einer drittschützenden Norm zu subsumieren (BGH, Beschluss vom 04.05.2022, VII ZR 656/21, BeckRS 2022, 11994 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 10.02.2022, III ZR 87/21, NVwZ 2022, 896 Rn. 12 ff., 17).
  • OLG Braunschweig, 02.03.2022 - 4 W 4/22

    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.07.2022 - 10 U 140/21
    Danach sollen den Gerichten und den Berufungsgerichten, die nach Veröffentlichung der Schlussanträge des Generalanwalts in dieser Rechtssache nunmehr auch aus Gründen der Gewähr effektiven Rechtsschutzes die vor ihnen eröffnete Tatsacheninstanz nicht schließen, sondern die Entscheidung des Gerichtshofs abwarten werden (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.03.2022 - 4 W 4/22, juris Rn. 42 ff.), durch die auf den 21.11.2022 terminierte mündliche Verhandlung in der Sache (Az. VIa ZR 335/21) so bald als möglich im Anschluss an eine Entscheidung des Gerichtshofs höchstrichterliche Leitlinien an die Hand gegeben werden.
  • BGH, 07.05.1992 - V ZR 192/91

    Aussetzung in der Revisionsinstanz bei Einleitung eines Enteignungsverfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.07.2022 - 10 U 140/21
    Die mitgeteilten Umstände sind allein für die Ermessensentscheidung der Gerichte im Rahmen einer Entscheidung nach § 148 ZPO (analog) von Bedeutung, indem das Gericht bei seiner Ermessensausübung die Erfolgsaussichten des anderen Verfahrens und die mit der Aussetzung eintretende Verfahrensverzögerung gegeneinander abzuwägen hat (BGH, Beschluss vom 07.05.1992, V ZR 192/91, NJW-RR 1992, 1149 (1150); BeckOK ZPO - Wendtland, Stand: 01.03.2022, § 148 ZPO Rn. 13).
  • BGH, 26.01.2021 - VI ZR 281/20

    Bemessung des Werts einer mit der Revision geltend zu machenden Beschwer;

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.07.2022 - 10 U 140/21
    Der Senat bewertet entgegen der Auf fassung der Klagepartei den Klage- bzw. Berufungsantrag Ziffer 3 nicht mit 10% des Kaufpreises, sondern ausgehend vom klägerischen Vorbringen lediglich mit insgesamt (vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2021, VI ZR 281/20, juris Rn. 7; Beschluss vom 23.05.2022, VIa ZR 205/21, juris Rn. 13).
  • OLG München, 01.07.2022 - 8 U 1671/22

    Keine Haftung von Audi für den entwickelten, hergestellten und eingebauten

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.07.2022 - 10 U 140/21
    a) Soweit der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 02.06.2022 in der Rechtssache C-100/21 (ECLI:ECLI:EU:C:2022:420) eine von der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichende Ansicht vertritt, ist diese zum jetzigen Zeitpunkt weder für die deutschen Gerichte noch für den Gerichtshof der Europäischen Union rechtsverbindlich (ebenso OLG München, Beschluss vom 01.07.2022, 8 U 1671/22, juris Rn. 29).
  • BGH, 26.01.2022 - VII ZR 516/21

    Ablehnung der Revisionszulassung auf Grund einer sich in einem künftigen

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.07.2022 - 10 U 140/21
    Der Bundesgerichtshof hat die in dem Vorlagebeschluss des LG Ravensburg angesprochenen Fragen bereits geklärt und eine Vorlage an den EUGH mehrfach explizit abgelehnt (BGH, Beschluss vom 26.01.2022, VII ZR 516/21, BeckRS 2022, 3676; BGH Beschluss vom 23.03.2022, VII ZR 444/21, BeckRS 2022, 8312).
  • BGH, 23.05.2022 - VIa ZR 205/21

    Bemessen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.07.2022 - 10 U 140/21
    Der Senat bewertet entgegen der Auf fassung der Klagepartei den Klage- bzw. Berufungsantrag Ziffer 3 nicht mit 10% des Kaufpreises, sondern ausgehend vom klägerischen Vorbringen lediglich mit insgesamt (vgl. BGH, Beschluss vom 26.01.2021, VI ZR 281/20, juris Rn. 7; Beschluss vom 23.05.2022, VIa ZR 205/21, juris Rn. 13).
  • BGH, 23.03.2022 - VII ZR 444/21

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung auf Grund einer sich in

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